Current students
In the following section you will find all the information you need to plan and organise your studies at FAU at an early stage:First steps at FAU
The first days at university can be very complicated. You don’t know anyone yet, you don’t know where things are, and all the new words you encounter don’t make it any easier. But here’s the good news: all new students feel exactly the same. That’s why there is a whole range of events and services for international students to make getting started at FAU as easy as possible.
The organisation and planning of one’s studies is often associated with a lot of bureaucracy – sometimes it is not easy to keep track of things. The fellow students in your degree programme will certainly be happy to help you. The FAU websites also offer a number of useful information.
UnivIS[1]UnivIS is FAU’s central information system. Via UnivIS, you have access to the electronic course catalogue and can compile a list of the classes you are taking. UnivIS also contains a directory of all people and institutions at FAU, a publication database and information on current job offers. Via the integrated search function, you can locate all rooms at FAU and get the contact details of staff and lecturers.GeokursGeokurs is the institute’s own platform for online course booking. Via Geokurs, students can register bindingly for courses of the upcoming semester. Normally, the booking phase is around the middle of the semester. Necessary information will be announced on the institute’s website in time.Mein Campus[1]The online administration portal ‘mein campus’ is the virtual counterpart to the Student Records Office and the Examinations Office. It includes functions for student, examination, and class administration. You can manage your personal account details, register for examinations and obtain an overview of your grades. You can also print out your official documents and certificate of enrolment via mein campusStudOn[1]StudOn is FAU’s platform for online learning. Students can access or store seminar papers, handouts, reading lists and general information. StudOn also allows direct exchange between students and lecturers in forums, chats and Wikis. StudOn is also used for online examinations. Students can log on with their University user account.GeodokGEODOK provides online access to the collection of the institute’s library (Wetterkreuz 15, First Floor, 91058 Erlangen) and allows to search literature. Each record contains a shelfmark indicating the location of the item in the library. Please note that GEODOK contains neither an order service nor a delivery service.OPACplus[1]OPACplus provides online access to the FAU library catalogue. The catalogue allows you to search the entire University Library and all branch libraries. Apart from books and printed journals, you can also access electronic journals and literature databases. Via OPACplus, you can also use the inter-library loan services for literature which is not available at FAU and the campus delivery service FAUdok.[1]https://www.fau.eu/study/current-students/manage-your-studies-online/
In the first semester there is a lot to learn, including many foreign words, abbreviations and technical terms. Below you will find from A to Z some of the most important terms you will need during your time at FAU, as well as general information about student life.Student A – Z
FAQ:
This FAQ is available in German only. Please use a website translator tool of your choice to display the content in other languages!
Ihr Feedback ist gefragt: Falls Sie in diesem Bereich fehlerhafte Informationen finden oder sich zusätzliche Inhalte wünschen würden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular!
FAQ: Prüfungen
Alle Studierenden melden sich innerhalb des Anmeldezeitraums über campo selbst zu den Prüfungen an. Die Studierenden werden über die Notwendigkeit der Prüfungsanmeldung sowie die semesteraktuellen Fristen per E-Mail durch das Prüfungsamt informiert. Sie müssen sich für jede Prüfung anmelden, in der Sie im aktuellen Semester eine Prüfungsleistung (Note) oder eine Studienleistung (“bestanden/nicht bestanden”) erbringen. Eine Anmeldung ist nur während der vom Prüfungsamt bekanntgegebenen Zeiträume (6. + 7. Woche nach Semesterbeginn) möglich. Eine Abmeldung von Prüfungen kann nur über das Prüfungsamt vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen und allen entschuldigt versäumten Prüfungen (z.B. bei Erkrankung) erfolgt in allen Studiengängen automatisch durch das Prüfungsamt. Hier ist keine gesonderte Anmeldung notwendig.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist diese im nächsten Prüfungszeitraum zu wiederholen. Die Anmeldung erfolgt dazu automatisch durch das Prüfungsamt. Ein Rücktritt von einer solchen Wiederholungsprüfung ist nicht möglich. Wird eine Prüfung der GOP (Grund- und Orientierungsprüfung) ein zweites Mal mit “nicht bestanden” bewertet, gilt die Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden. Bei den Prüfungen, die nicht zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören, erhält der Studierende einen weiteren Wiederholungsversuch. Erst wenn dieser 3. Versuch nicht bestanden wird, erfolgt die Bewertung als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden.
Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber am nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.
In diesem Fall ist zu beachten:
- Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter
- Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
- Aktuelle Termine zur Zwischenprüfung und zum Ersten Staatsexamen finden sie in der Terminübersicht des Prüfungsamtes Erlangen
- Hinweise und Formulare – Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium (LPO I – neu)
- LPO I – neu (ab WS 2007/2008)
- LPO I – alt (bis SoSe 2007)
FAQ: Bachelorarbeit
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die zugeordneten Module einschließlich des Moduls Bachelorarbeit im Umfang von 180 ECTS-Punkten bestanden sind. Es sind Module aus dem Pflichtbereich Geographie und mindestens zwei Wahlfächern nachzuweisen. Der Pflichtbereich umfasst einschließlich der Bachelorarbeit 125 ECTS-Punkte, die Wahlfächer insgesamt 55 (40) ECTS-Punkte. Wahlfach 1 muss mindestens 20, weitere Wahlfächer müssen mindestens je 15 (10) ECTS-Punkte umfassen. (Die Angaben in Klammern gelten für Studierende, die ihr Studium zum WS 12/13 nach der neuen Prüfungsordnung vom 9.11.2012 aufgenommen haben.)
Die Bachelorarbeit soll nachweisen, dass die Studierenden im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen; sie kann aus einer Seminararbeit hervorgehen. Die Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS-Punkten bewertet. Nach ihrer Fertigstellung ist sie in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen; hierfür werden 3 ECTS-Punkte veranschlagt (nach Prüfungsordnung vom 9.11.2012 eine sog. Portfolioprüfung mit 15 ECTS). Zur Vergabe und Betreuung der Bachelorarbeit sind die am Department Geographie und Geowissenschaften hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Betreuer) berechtigt; der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen gestatten (z.B. promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Der Prüfungsausschuss kann auch die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität gestatten, wenn dort die Betreuung gesichert ist.
Die Studierenden sorgen spätestens am Semesteranfang des letzten Semesters der Regelstudienzeit dafür, dass sie ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten.
Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Gelingt es der Studierenden oder dem Studierenden trotz ernstlicher Bemühungen nicht, ein Thema zu erhalten, weist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr oder ihm im Einvernehmen mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter auf Antrag ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer zu.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt drei Monate.
Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; bei einer Wiederholung ist die Rückgabe des Themas ausgeschlossen. Wird das Thema unzulässiger Weise zurückgegeben, wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) benotet.
FAQ: Studium
Je nach Ihrem speziellen Problem gibt es unterschiedliche Ansprechpartner/-innen, an die sie sich immer gerne mit Ihren Fragen rund um’s Studium wenden können. Hier finden Sie alle Ansprechpartner/-innen am Institut für Geographie
Über das Portal campo haben Sie Zugriff auf das Vorlesungsverzeichnis. Die Studienverlaufspläne sind im Portal “Studium” unter “Studienangebot” zu finden.
Eine Anmeldung ist erforderlich für das Geländepraktikum und für alle Veranstaltungen, die teilnehmerbeschränkt sind wie z.B. (Pro-)Seminare, Hauptseminare, Projektseminare, GIS/Fernerkundung, Übungen/Methoden, Große und Kleine Geländeseminare, Seminare der Geographie-Didaktik.
Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage unter Aktuelles.
- Geländepraktikum: Die Anmeldung erfolgt ca. Mitte jedes Sommersemesters.
- Für alle anderen Kurse erfolgt die Anmeldung elektronisch über StudOn.
- Die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Institutshomepage bekannt gegeben.
Die Anmeldung findet jeweils ca. Mitte eines Semesters für das folgende Semester statt. Anmeldezeitraum und Vorgehensweise werden auf unserer Homepage unter Aktuelles rechtzeitig bekannt gegeben.
- Wer muss teilnehmen?
Das Geländepraktikum muss von allen Studierenden der Geographie abgelegt werden. - Wann findet das Geländepraktikum statt?
Das Geländeseminar findet in der Regel in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit nach dem Ende des Sommersemesters statt. - Kann ich das Geländepraktikum auf ein späteres Semester verschieben?
Das Geländepraktikum findet jeweils nur im Sommersemester statt, ein möglicher Nachholtermin liegt also bereits im 4. Fachsemester (Bachelor) bzw. 6. Fachsemester (2-Fach-Bachelor, Lehramtsstudiengänge). Da im Geländepraktikum grundlegende geographische Methoden eingeübt werden, sollte es nicht auf spätere Fachsemester verschoben werden! - Wie melde ich mich an?
Zur Mitte des Sommersemesters werden Listen in der Bibliothek ausgelegt, in die sich die Studenten in Gruppen eintragen müssen. Pro Gruppe muss ein PKW vorhanden sein. - Wer ist für das Geländepraktikum zuständig?
Für die Organisation des Geländepraktikums ist We could not find any entry with the given search term 5434. zuständig.
Siehe auch: Anmeldung zum Studium, Studium, Aktuelles
Im Studiengang B.A. und B.Sc. ist ein außeruniversitäres Praktikum vorgeschrieben. Was muss ich beachten?
- Dauer des Praktikums: mind. 240 Stunden (6 Wochen)
- Praktikumsbetrieb muss mögliche Berufsfelder der Geographie anbieten
- Abgabe des Praktikumsberichts (+Fragebogen und Praktiumsbescheinigung) bei den Praktikumsbeauftragten:
PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat
Department of Geography
- Phone number: +49 9131 85-22008
- Email: klaus.geiselhart@fau.de
Allgemeine Informationen zur Universitätsbibliothek finden Sie auf der Übersichtsseite der UB. Bei individuellen Fragen, insbesondere zur Benutung der Literaturdatenbank Geodok hilft Ihnen auch gerne die Aufsicht in der Teilbibliothek.
Bei speziellen Fragen gibt der verantwortliche Bibliothekar Dipl.-Bibl. Thomas Hübner gerne Auskunft.


FSI ist die Abkürzung für Fachschaftsinitiative. Die Fachschaftsinitiative der Geographie setzt sich aktiv für Studenteninteressen ein. Mehr erfahren Sie auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite. Gerne können Sie sich engagieren. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen!
Zum Wechsel des Studienfachs benötigen Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Fachwechsel
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen (B.A. / M.A. | Zwei-Fach-B.A. | Lehramtsstudiengänge: RS/GY/BS, GS/HS/MS)
Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt durch den Studiendekan, Prof. Dr. Rupert Bäumler. Die ausgefüllten Formulare geben Sie in der Studentenkanzlei ab.
Achtung: Bis zum 3. Semester liegt auf Geographie (außer Lehramt Grund- und Hauptschule) ein lokaler NC. Sie müssen sich bei einem Wechsel somit für den Studiengang neu bewerben!
In der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie
- den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium in dem von ihnen gewählten Studiengang gewachsen sind
- insbesondere die methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn sämtliche ihr zugeordneten Module bestanden sind. Folgende Module sind in den Geographie-Studiengängen bis zum Ende des 2. Fachsemesters (Verlängerung bis Ende des 3. Fachsemesters möglich) erfolgreich abzuschliessen (die Angaben gelten für Studienanfänger ab dem WS 12/13):
Bachelor Physische Geographie/Kulturgeographie: PG1, PG2, PG3, PG4, PG5, PG6 und ein Modul aus einem Wahlfach bzw. KG1, KG2, KG3, KG4, KG5, KG6 und ein Modul aus einem Wahlfach.
2-Fach-Bachelor Kulturgeographie: GZB 1, GZB 2,GZB 4 und GZB 5.
Lehramt Gymansium: GLG 1, GLG 2, GLG 4 und GLG 5 (zusammen 20 ECTS)
Lehramt Realschule: GLR 1 und GLR 4 (10 ECTS)
Lehramt Grund- und Hauptschule: GGH 1 und GGH 3 (10 ECTS).
Achtung: Wird eine Prüfung der GOP ein zweites Mal mit “nicht bestanden” bewertet, gilt die entsprechende Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden!
FAQ: Praktikum
Sie können sich immer gerne an unsere Praktikumsbeauftragten wenden:
PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat
Department of Geography
- Phone number: +49 9131 85-22008
- Email: klaus.geiselhart@fau.de
Das Praktikum sollte folgenden Kriterien genügen:
- Nähe zu den Inhalten des Studiums (fachlich und/oder methodisch)
- angeleitete Tätigkeit, die praxis- bzw. berufsbezogenes Lernen ermöglicht
- nach Möglichkeit Arbeit an einer relativ abgeschlossenen Fragestellung, die für die Praktikumsinstitution relevant ist (Projektbezogenheit)
Ob ein Praktikum diese Anforderungen erfüllt, erfahren Sie am besten durch Nachfrage bei der Praktikumsstelle.
Nein. Es empfiehlt sich aber, bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung, v.a. bei Praktikumsstellen, zu denen noch keine Erfahrungen vorliegen sowie bei Praktikumsstellen im Ausland, vorher das Gespräch mit dem/der Praktikumsverantwortlichen (oder mit den Modulverantwortlichen) zu suchen. Wenn ein Praktikum als ungeeignet eingestuft wird, kann die Anerkennung verweigert werden.
Nein, das Praktikum kann nicht auf mehrere Praktikumsstellen aufgeteilt werden.
Nein. Die Eintragung wird im Prüfungsamt erledigt, nachdem das Praktikum hier am Institut anerkannt wurde. Dafür ist keine vorherige Anmeldung nötig, sondern es geschieht automatisch nach Abgabe des Praktikumsberichts.
Spätestens acht Wochen nach Praktikumsende geben Sie bitte Ihren Praktikumsbericht ab. Mit “Praktikumsende” ist grundsätzlich der letzte Tag des Praktikums gemeint, unabhängig von dessen Dauer. Hinweis: es sind keine digitalen Einreichungen möglich
- Deckblatt versehen mit Name, Mailadresse, Matrikelnummer, Studiengang und Adresse der Praktikumsstelle; (sollten Sie das Praktikum in einem Masterstudiengang anerkannt haben wollen, dann machen Sie hier deutlich kenntlich, als was sie es anerkannt haben möchten)
- Ein Bericht im Umfang von 3-5 Seiten (Master-Studierende: min. 6 Seiten) Volltext;
- Eine eidesstattliche Erklärung.
- Der Bericht muss von einem Vertreter/ einer Vertreterin der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt (Firmenstempel o.ä.) werden. Alternativ (z.B. bei Auslandspraktika) ist statt der Beglaubigung u.U. auch die Abgabe einer aussagekräftigen Praktikumsbescheinigung möglich.
- Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Praktikum im Bereich “Studierende”
- Bitte legen Sie alle Unterlagen in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle in das Fach des/der Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Rechnen Sie mit einer max. Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.
“Ich versichere eidesstattlich, dass ich das außeruniversitäre Praktikum gemäß der Praktikumsbestätigung im dort angegebenen Umfang tatsächlich abgeleistet habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahre Versicherung den Tatbestand eines Täuschungsversuches im Sinne von § 13 der derzeit gültigen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Physische Geographie und Kulturgeographie bzw. § 13 LPO I bzw. § 13 LAPO bzw. § 14 ABStPO/Phil bzw. § 11 MagPO erfüllt und die dort genannten Folgen hat.”Diese Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Sie ersetzt nicht die Unterschrift eines Vertreters der Praktikumsinstitution unter dem Bericht.
Ja. Wenn Sie das mit Ihren sonstigen Lehrveranstaltungen abstimmen können, z.B. durch eine Teilzeit-Praktikumslösung, dann ist das jederzeit möglich.
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass am Ende dennoch 240 Arbeitsstunden erreicht werden (entspricht sechs Wochen à 40 Stunden, Feiertage zählen selbstverständlich als Arbeitszeit). Wenn Sie ein Praktikum machen, bei dem Sie nicht in Vollzeit an Ihrer Praktikumsstelle arbeiten, muss das Praktikum also entsprechend länger dauern (z. B.: bei 20 Wochenstunden à 12 Wochen).
Diese Bescheinigung bekommen sie bei der/dem Praktikumsbeauftragten des Instituts. Es wird nur einmal eine Bescheinigung für die Praktikumsstelle, an der Sie tatsächlich Ihr Praktikum ableisten, ausgestellt. Fordern Sie diese also nicht schon für die Bewerbung an. Senden Sie eine Email mit folgendem Inhalt an die Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sehr geehrte(r) (Name der/s Beauftragten), meine Praktikumsstelle / mein Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung, dass ich meine Arbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums leiste. Bitte senden Sie mir diese zu. Vielen Dank
- Fügen Sie der Mail auch folgende Informationen bei: Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und Studiengang, die Adresse Ihrer Praktikumsstelle
Masterstudierende bekommen eine Bescheidigung für ein Wahlpflichtpraktikum. Geben Sie entsprechend an, wenn Sie die Bescheinigung für ein Praktikum im Master haben wollen.
Ja. Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie ein Urlaubssemester (kein Praxissemester) beantragen.
Nein. Das Praktikum ist als eine außeruniversitäre Lehrveranstaltung gedacht. Ihre Praktikumsstelle sollte Sie also als eine/-n Lernende/-n betrachten und behandeln, was eine enge Betreuung, eine gute Anleitung und den Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitens umfasst. Ihre Produktivität als Mitarbeiter/-in steht an zweiter Stelle. Bei einem Nebenjob o.ä. haben Sie dagegen eine andere Funktion im Arbeitskontext.Praktika, die Sie vor Beginn Ihres Studiums absolviert haben, können nicht angerechtnet werden. Zum Zeitpunkt des Praktikums müssen Sie in Geographie (B.A./B.Sc.) immatrikuliert sein. Der ideale Zeitpunkt für das außeruniversitäre Praktikum ist der Zeitraum nach dem 4. oder 5. Semester, wenn Sie bereits Gelerntes an Ihrer Praktikumsstelle anwenden und vertiefen können.