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Ich bin krank und kann an einer Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber am nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.
In diesem Fall ist zu beachten:

  • Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter
  • Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.