Kategorien: Home-Office Schlagwörter: Diensthandy
Index
Kann ich auch ein Diensthandy haben?
Laut Dienstvereinbarung Homeoffice und der zugehörigen IT-Checkliste muss die fernmündliche Erreichbarkeit von nichtwissenschaftlichen Beschäftigten während der Dienstzeiten auch im Homeoffice sichergestellt sein. Für den nichtwissenschaftlichen Bereich ist daher die Bereitstellung eines einfachen Diensthandys oder einer Softphone-Lösung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben, wenn ein Homeoffice-Antrag genehmigt werden soll. Private Festnetz- oder Handynummern dürfen für die dienstliche Kommunikation nicht genutzt werden, auch wenn Sie (noch) keinen Homeoffice-Antrag gestellt haben!
Die Diensthandy-Nummern finden Sie auf den Kontaktseiten unserer nichtwissenschaftlichen Beschäftigten.
Für den weitaus größeren wissenschaftlichen Bereich sind diese Fragen allerdings bisher nicht klar geregelt. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen auch als Wissenschaftler*in, private und dienstliche Kommunikation voneinander zu trennen und daher über ein Diensthandy oder eine Softphone-Lösung nachzudenken, nicht nur, wenn Sie viel im Homeoffice arbeiten. Die Kosten dafür sind sehr überschaubar (Rahmenvertrag Mobilfunk, Informationen und Preise siehe Beschaffung von Diensthandys, Tarifübersicht und Kündigung von Handyverträgen). Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Team der Geographie-IT, wir helfen Ihnen gerne weiter!