Kategorien: FAQ: Praktikum Schlagwörter: Anrechnen, Anrechnung, Nebenjob, Praktikum, Werkstudent
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Kann ich mir eine Werkstudententätigkeit / einen Nebenjob / eine Ausbildung als Praktikum anrechnen lassen?
Nein. Das Praktikum ist als eine außeruniversitäre Lehrveranstaltung gedacht. Ihre Praktikumsstelle sollte Sie also als eine/-n Lernende/-n betrachten und behandeln, was eine enge Betreuung, eine gute Anleitung und den Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitens umfasst. Ihre Produktivität als Mitarbeiter/-in steht an zweiter Stelle. Bei einem Nebenjob o.ä. haben Sie dagegen eine andere Funktion im Arbeitskontext. Praktika, die Sie vor Beginn Ihres Studiums absolviert haben, können nicht angerechtnet werden. Zum Zeitpunkt des Praktikums müssen Sie in Geographie (B.A./B.Sc.) immatrikuliert sein. Der ideale Zeitpunkt für das außeruniversitäre Praktikum ist der Zeitraum nach dem 4. oder 5. Semester, wenn Sie bereits Gelerntes an Ihrer Praktikumsstelle anwenden und vertiefen können.