Kategorien: FAQ: Studium Schlagwörter: Anmeldung, Kursanmeldung, Kursbelegung, Veranstaltungsanmeldung
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Für welche Veranstaltungen muss ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist erforderlich für das Geländepraktikum und für alle Veranstaltungen, die teilnehmerbeschränkt sind wie z.B. (Pro-)Seminare, Hauptseminare, Projektseminare, GIS/Fernerkundung, Übungen/Methoden, Große und Kleine Geländeseminare, Seminare der Geographie-Didaktik.
Wo und wie finde ich meine Kurse?
Über das Portal campo haben Sie Zugriff auf das Vorlesungsverzeichnis. Die Studienverlaufspläne sind im Portal „Studium“ unter „Studienangebot“ zu finden.
An wen kann ich mich mit Fragen zum Studium wenden?
Je nach Ihrem speziellen Problem gibt es unterschiedliche Ansprechpartner/-innen, an die sie sich immer gerne mit Ihren Fragen rund um’s Studium wenden können. Hier finden Sie alle Ansprechpartner/-innen am Institut für Geographie
Kann ich noch nach der Vergabe das Thema der Bachelorarbeit wechseln?
Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; bei einer Wiederholung ist die Rückgabe des Themas ausgeschlossen. Wird das Thema unzulässiger Weise zurückgegeben, wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) benotet.
Wie lange habe ich Zeit, an der Bachelorarbeit zu schreiben?
Die Regelbearbeitungszeit beträgt drei Monate.
Wie läuft die Themenvergabe der Bachelorarbeit ab?
Die Studierenden sorgen spätestens am Semesteranfang des letzten Semesters der Regelstudienzeit dafür, dass sie ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten.
Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsausschuss mitzuteilen.
Gelingt es der Studierenden oder dem Studierenden trotz ernstlicher Bemühungen nicht, ein Thema zu erhalten, weist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr oder ihm im Einvernehmen mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter auf Antrag ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer zu.
Was ist die Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit soll nachweisen, dass die Studierenden im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen; sie kann aus einer Seminararbeit hervorgehen.
Das Modul Bachelorarbeit wird mit 15 ECTS-Punkten bewertet. Die Bachelorarbeit ist nach ihrer Fertigstellung in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen. Zur Vergabe und Betreuung der Bachelorarbeit sind die am Department Geographie und Geowissenschaften tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer berechtigt; der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen gestatten (z.B. promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Der Prüfungsausschuss kann auch die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität gestatten, wenn dort die Betreuung gesichert ist.
Wann gilt die Bachelorprüfung als bestanden?
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die zugeordneten Module einschließlich des Moduls Bachelorarbeit im Umfang von 180 ECTS-Punkten bestanden sind.
Im 1-Fach Bachelor sind dazu Module aus dem Pflichtbereich Geographie und aus mindestens zwei Wahlfächern nachzuweisen. Der Pflichtbereich umfasst einschließlich der Bachelorarbeit 125 ECTS-Punkte, die Wahlfächer insgesamt 40 ECTS-Punkte. Wahlfach 1 muss mindestens 20, weitere Wahlfächer müssen mindestens je 10 ECTS-Punkte umfassen.
Im 2-Fach Bachelor Kulturgeographie umfasst der Pflichtbereich 85 ECTS-Punkte (Erstfach) bzw. 70 ECTS-Punkte (Zweitfach).
Wo finde ich Informationen zum Staatsexamen?
- Aktuelle Informationen und Termine zum Ersten Staatsexamen finden sie auf der Seiten der Prüfungsämter .
- Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (LAPO) der FAU
- Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I)
Ich bin krank und kann an einer Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber am nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.
In diesem Fall ist zu beachten:
- Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter
- Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.