Kategorien: FAQ: Praktikum Schlagwörter: eidesstattlich, eidesstattliche Erklärung, Praktikum
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Wie lautet der Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung?
„Ich versichere eidesstattlich, dass ich das außeruniversitäre Praktikum gemäß der Praktikumsbestätigung im dort angegebenen Umfang tatsächlich abgeleistet habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahre Versicherung den Tatbestand eines Täuschungsversuches im Sinne von § 13 der derzeit gültigen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Physische Geographie und Kulturgeographie bzw. § 13 LPO I bzw. § 13 LAPO bzw. § 14 ABStPO/Phil bzw. § 11 MagPO erfüllt und die dort genannten Folgen hat.“ Diese Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Sie ersetzt nicht die Unterschrift eines Vertreters der Praktikumsinstitution unter dem Bericht.